Erbrecht · Gestaltung & Streitlösung

Ihr Anwalt für Erbrecht.

Ob Testament, Pflichtteil oder Streit in der Erbengemeinschaft: Ich ordne die Rechtslage, prüfe Ansprüche und entwickle mit Ihnen den nächsten sinnvollen Schritt.

Was ich übernehme

Testament & Erbvertrag

Gestaltung, Prüfung und Auslegung letztwilliger Verfügungen sowie Klärung von Erbquoten und Vermächtnissen.

Pflichtteil

Auskunft, Bewertung und Berechnung von Pflichtteilsansprüchen; bei der Geltendmachung wie bei der Abwehr.

Erbengemeinschaft

Klärung von Nachlasswerten, Verwaltung und Auseinandersetzung mit dem Ziel einer tragfähigen Verteilung.

Erbschein & Nachlass

Begleitung im Erbscheinsverfahren, bei Ausschlagung, Haftungsfragen, Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung.

Ablauf & Kosten
1

Ersteinschätzung

Sie schildern den Erbfall oder Ihr Gestaltungsziel und senden vorhandene Verfügungen und Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich
2

Erstberatung

Ich prüfe Beteiligte, Nachlass, Fristen und Ansprüche. Danach erhalten Sie eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.

219,99 € inkl. USt. · Bei Beauftragung angerechnet
3

Gestaltung oder Vertretung

Ich gestalte die passende Regelung oder vertrete Ihre Interessen gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten und Nachlassgericht.

Häufige Fragen
Wann sollte ein Testament geprüft werden?

Wenn Form, Auslegung, Erbquoten, Vermächtnisse oder Pflichtteilsfolgen unklar sind. Bei mehreren Verfügungen oder Zweifeln am Zustandekommen ist eine frühe Prüfung besonders sinnvoll.

Was ist bei einer Erbengemeinschaft zu tun?

Zunächst werden Beteiligte, Nachlasswerte, Verbindlichkeiten und notwendige gemeinsame Entscheidungen geklärt. Darauf aufbauend lässt sich eine Verteilung verhandeln oder gezielt durchsetzen.

Prüfen Sie auch Pflichtteilsansprüche?

Ja. Ich unterstütze bei Auskunft, Bewertung, Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Welche Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung?

Testament oder Erbvertrag, Sterbeurkunde, Schreiben des Nachlassgerichts, Angaben zu Angehörigen, Vermögen und Schulden sowie die bisherige Korrespondenz.