Ihr Anwalt für Erbrecht.
Ob Testament, Pflichtteil oder Streit in der Erbengemeinschaft: Ich ordne die Rechtslage, prüfe Ansprüche und entwickle mit Ihnen den nächsten sinnvollen Schritt.
Testament & Erbvertrag
Gestaltung, Prüfung und Auslegung letztwilliger Verfügungen sowie Klärung von Erbquoten und Vermächtnissen.
Pflichtteil
Auskunft, Bewertung und Berechnung von Pflichtteilsansprüchen; bei der Geltendmachung wie bei der Abwehr.
Erbengemeinschaft
Klärung von Nachlasswerten, Verwaltung und Auseinandersetzung mit dem Ziel einer tragfähigen Verteilung.
Erbschein & Nachlass
Begleitung im Erbscheinsverfahren, bei Ausschlagung, Haftungsfragen, Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung.
Ersteinschätzung
Sie schildern den Erbfall oder Ihr Gestaltungsziel und senden vorhandene Verfügungen und Schreiben.
Erstberatung
Ich prüfe Beteiligte, Nachlass, Fristen und Ansprüche. Danach erhalten Sie eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Gestaltung oder Vertretung
Ich gestalte die passende Regelung oder vertrete Ihre Interessen gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten und Nachlassgericht.
Wann sollte ein Testament geprüft werden?
Wenn Form, Auslegung, Erbquoten, Vermächtnisse oder Pflichtteilsfolgen unklar sind. Bei mehreren Verfügungen oder Zweifeln am Zustandekommen ist eine frühe Prüfung besonders sinnvoll.
Was ist bei einer Erbengemeinschaft zu tun?
Zunächst werden Beteiligte, Nachlasswerte, Verbindlichkeiten und notwendige gemeinsame Entscheidungen geklärt. Darauf aufbauend lässt sich eine Verteilung verhandeln oder gezielt durchsetzen.
Prüfen Sie auch Pflichtteilsansprüche?
Ja. Ich unterstütze bei Auskunft, Bewertung, Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Welche Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung?
Testament oder Erbvertrag, Sterbeurkunde, Schreiben des Nachlassgerichts, Angaben zu Angehörigen, Vermögen und Schulden sowie die bisherige Korrespondenz.