Persönlich & verlässlich

Ihr Anwalt für Familienrecht.

Ganz gleich, wo Sie in Deutschland wohnen: dank digitaler Beratung erhalten Sie schnellen und unkomplizierten juristischen Beistand im Familienrecht, ohne Anfahrtswege oder lange Wartezeiten. Persönliche Betreuung auf hohem Niveau, bequem von zu Hause aus.

Was ich übernehme

Trennung & Scheidung

Vorbereitung der Trennung, Scheidungsantrag und gerichtliche Vertretung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Unterhalt

Berechnung und Durchsetzung von Kindes-, Trennungs- und nachehelichem Unterhalt sowie Prüfung gegnerischer Forderungen.

Sorgerecht & Umgang

Klare, kindgerechte Regelungen zu Betreuung, Ferien, Umgang und elterlicher Sorge.

Vermögen & Vereinbarungen

Zugewinn, Ehewohnung, Hausrat und Schulden sowie Ehe-, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Ablauf & Kosten
1

Ersteinschätzung

Sie schildern Ihre Situation, nennen laufende Fristen und senden bereits erhaltene Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich
2

Erstberatung

Wir ordnen Ziele, Unterlagen und Risiken. Sie erhalten eine verständliche Empfehlung für die nächsten Schritte.

219,99 € inkl. USt. · Wird bei Beauftragung vollständig abgezogen
3

Verhandlung oder Verfahren

Ich vertrete Sie gegenüber der Gegenseite, Jugendamt und Gericht.

Häufige Fragen
Wann sollte ich anwaltliche Hilfe einholen?

Möglichst früh, wenn Unterhalt, Kinder, Vermögen, Immobilien, gerichtliche Schreiben oder Fristen eine Rolle spielen.

Kann eine Scheidung einvernehmlich geregelt werden?

Ja. Viele Folgefragen lassen sich außergerichtlich vorbereiten. Die Vereinbarung sollte rechtlich klar sein, damit daraus später kein neuer Konflikt entsteht.

Was geschieht bei Streit um Sorge oder Umgang?

Maßgeblich ist eine Regelung, die dem Kindeswohl entspricht. Je nach Lage kommen Verhandlung, Jugendamt oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Thema insbesondere Urkunden, Einkommensnachweise, Steuerbescheide, gerichtliche Schreiben, bestehende Vereinbarungen und Angaben zu Vermögen und Schulden.